Antrag Verkehrssituation Reichsstadt (Illerstraße, Kronenstraße, Burgstraße)

Stadtrat Wolfgang Hennig zusammen mit Ilknur Altan Mitglied im Verkehrsausschuss

Nachstehend der Antrag der SPD-Stadtratsfraktion im Wortlaut.

Die SPD-Stadtratsfraktion beantragt zur Behandlung in der nächsten Sitzung des Verkehrsausschusses

  1. Eine konsequente Überwachung der Kronenstraße im Sinne der Straßenverkehrsordnung aus Gründen der Sicherheit für Fußgänger, insbesondere für Personen mit Kinderwagen, Rollator und Rollstuhl und der Gleichbehandlung aller Verkehrsteilnehmer in der Stadt. Es kann nicht angehen, dass Verkehrsteilnehmer brav ihre Parkgebühren zahlen und andere rücksichtslos verkehrswidrig parken ohne dafür zur Rechenschaft gezogen zu werden. Die konsequente Überwachung muss auch den Rathausplatz einbeziehen und sie muss an beiden Örtlichkeiten auch in den Abendstunden zu erfolgen.

  2. Die Ausweisung des Rathausplatzes zwischen Kronenstraße und Heinrichgasse (östli-che Hauskante Café Sissi bzw. AÜW-Servicecenter) als strikte Fußgängerzone. Die Zu-fahrt zum Rathaus und Verwaltungsgebäude Rathausplatz 22 von der Kronenstraße aus als Einbahnstraße mit Abfahrt über das Wachtgässele soll erhalten bleiben.

  3. Umwandlung der Kronenstraße zu einer Einbahnstraße zwischen Gerberstraße und Grünbaumgasse mit der Fahrtrichtung von Nord nach Süd. Die Linienführung der derzei-tigen Buslinie 6 muss entsprechend gedreht werden. Die Vogtstraße ist ab Mehlstraße mit Richtung Norden, die Grünbaumgasse mit Richtung Westen als Einbahnstraße auszuweisen.

4.Sperrung der Kronenstraße ab der Theaterstraße bis zur Grünbaumgasse, sowie der Vogtstraße und Grünbaumgasse zwischen 22:00 -06:00 Uhr für jeglichen motorisierten Verkehr (Anwohner ausgenommen). Sollte diese Sperrung durch Beschilderung nicht zum gewünschten Ergebnis führen sind bauliche Maßnahmen, wie z.B. versenkbare Poller, zum Erreichen des Zieles zu überlegen.

  1. Der gesamte Straßenbereich zwischen Illerstraße, Kronenstraße und Burgstraße wird als verkehrsberuhigter Bereich mit den Verkehrszeichen 325.1 (Beginn) bzw. 325.2. (Ende) ausgewiesen.

Die beantragten Maßnahmen der Punkte 3 und 4 sollten zunächst probeweise über einen längeren Zeitraum durchgeführt und hinsichtlich der Erreichung der beabsichtigten Ziele überprüft werden.

Wir hoffen durch diese Maßnahmen das zunehmende disziplinlose und verkehrswidrige Verhalten verschiedener Verkehrsteilnehmer mit den Interessen der Gewerbetreibenden und der Anwohner zu einem vertretbaren Miteinander bündeln zu können.