Die SPD-Stadtratsfraktion beantragt gemäß den Vorgaben des Gesetzes über das Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum vom 19. Juni 2017 des Freistaates Bayern eine Zweckentfremdungssatzung für die Stadt Kempten zu erstellen.
Der Vorgang über die Umwandlung von Wohnraum zur gewerblichen Nutzung im Gebäude Residenzplatz 1 / Ecke Klostersteige hat in unserer Fraktion großen Unmut ausgelöst. Trotz der gegenwärtigen regen Bautätigkeit in unserer Stadt kann der sehr großen Nachfrage nach Wohnraum immer noch nicht ausreichend entgegen gewirkt werden. Deshalb ist aus unserer Sicht eine Umwandlung von Wohnraum zu Gewerbezwecken nicht zu verantworten Uns wurde auch berichtet, dass aus Spekulationsgründen etliche Wohnungen im Stadtgebiet absichtlich über längere Zeit nicht vermietet oder auch verkauft werden und damit leer stehen, um den Preis in die Höhe zu treiben. Wir freuen uns sehr, dass die Gästeübernachtungen in Kempten steigen. Unerwünscht ist aber, dass zunehmend Wohnraum unter entsprechenden Portalen im Internet als Übernachtungsmöglichkeit angeboten wird. Dies gilt es zu unterbinden. Aus unserer Sicht kann hier nur der Erlass einer Zweckentfremdungssatzung Abhilfe schaffen. Nur mit einer solchen Satzung kann die Umwandlung von Wohnraum in Gewerberäume, längerer Leerstand als 3 Monate und die Umwandlung von Wohnraum in Ferienwohnungen verhindert werden.