Behinderung des Drehfunkfeuers Kempten durch geplante Windräder
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Kiechle,
die Planungen zur Errichtung weiterer Windräder im Kemptener Wald, wie auch in Wildpoldsried, durch private Investoren oder das AÜW hängen in der Luft, da die Deutsche Flugsicherung behauptet, dass die Windräder die Funksignale beeinträchtigen und keine Bauten im Umkreis von 15 km um die Drehfunkfeuer zulässt.
Nach dem Urteil des Verwaltungsgerichts Oldenburg vom Februar 2014 zum Drehfunkfeuer Bremen, dass die seitens der Deutschen Flugsicherung als Mindestabstand vorgegebene Abstandsradien von 15 km als generelle Norm verwarf, ist dringend zu prüfen und zu klären, wie es sich mit den Vorgaben um das Drehfunkfeuer Kempten verhält.
Das ist auch deshalb notwendig, da die Landesregierung Schleswig-Holstein in einem bisher einmaligen Verfahren um die Errichtung neuer Windräder (Ersatz von veralteten Anlagen durch größere Windräder) beim Funkfeuer Michaelsdorf eine Studie erstellen ließ, die zum Ergebnis kommt: „Jedenfalls gebe es keine Bedenken, dass durch weitere Windräder ein messbares Störpotential hinzukommen könne.“ (Süddeutsche Zeitung vom 19.05.2014). Somit kann die bisherige 3 km-Regel als Norm weiter gelten.
Angesichts der dringenden Notwendigkeit weitere Potentiale für erneuerbare Energien, hier durch Windkraft, zu schaffen um unsere eigenen energiepolitischen Ziele zu erreichen, beantragt die SPD-Fraktion, hier Maßnahmen zu ergreifen um die entsprechenden Grundlagen zur Sicherheit der vorhandenen Planungen zum Bau von Windrädern wieder herzustellen.
Mögliche Standorte befinden sich nach unserem Wissen auch auf Grundstücken, die von der Stadt verwalteten Stiftungen gehören. Hier kann neben den energiepolitischen Zielen zusätzlich das Stiftungsvermögen gesteigert werden.
Mit freundlichen Grüßen Siegfried Oberdörfer Vorsitzender der SPD-Stadtratsfraktion