Situation Pflegebedürftiger bei Entlassung aus Krankenhäusern muss verbessert werden

Lothar Köster

27. April 2017

Der SPD-Kreisverband hat sich in seiner Sitzung vom 25.4.2017 mit meinem Schreiben an den OB und die Stadtratsfraktionen zur Situation bei der Entlassung von Pflegebedürftigen aus den Kliniken befasst. Der Kreisvorstand sieht in der Situation erheblich die Beachtung der Menschenwürde verletzt. Er fordert dazu auf die Bedingungen für diese Situation so zu ändern, dass allen Betroffenen ein angemessener Umgang möglich ist. Die Resolution wurde den zuständigen Bundestags- und Landtagsabgeordneten, sowie der Bezirkstagsfraktion übersandt. Die Resolution nachstehend:

In einem Brief an den Oberbürgermeister der Stadt Kempten und die Fraktionsvorsitzenden der Stadtratsfraktionen hat der Beauftragte des Stadtrats für Senioren, Menschen mit Behinderung und Heime, Lothar Köster, auf einen Notstand im Bereich der Unterbringung pflegbedürftiger Menschen nach einem Klinikaufenthalt hingewiesen. Der SPD-Kreisvorstand nahm den nachstehenden Bericht zum Anlass alle Verantwortlichen aufzufordern, alles Mögliche zu tun, damit hier eine menschenwürdige und sachgerechte Betreuung der betroffenen Personen erfolgen kann.

Die Mitarbeiterinnen des Sozialdienstes der Kliniken (Klinikum und Bezirkskrankenhaus) bezeichneten die Situation bei zur Entlassung anstehender Pflegebedürftiger als „katastrophal“. Sofern Plätze in Reha, Kurzzeitpflege oder Pflegeheim benötigt werden, gibt es diese in der Regel nicht, ambulante Dienst sind überwiegend ausgebucht. Das unzureichende Platzangebot in den Einrichtungen in der Stadt und im Kreis wird verschärft durch die Regelungen des Pflegestärkungsge-setzes II, da zumeist eine Einstufung der Pflegebedürftigkeitsgrade des MDK zunächst noch nicht vorliegt. Die Pflegeperson oder deren Angehörige können häufig nicht zusagen, dass sie die Kosten tragen, wenn später durch den MDK festgestellt wird, dass keine ausreichende Pflegebedürftigkeit vorliegt. Die Einrichtungen können wirtschaftlich nur arbeiten ab einem Pflegegrad 3. Der MDK muss zudem sich auf die neuen Richtlinien noch einstellen. Extrem schwierig ist die Situation für weglaufgefährdete Pflegebedürftige. Hier gibt es kaum Plätze bzw. werden wegen der Kostensituation und unzureichendem Angebot an Personal abgebaut. Die Zahl der betroffenen Personen aber steigt. Wenn dann doch ein Platz gefunden wird, ist der für Angehörige oft unzumutbar weit entfernt, teilweise über 100 km. Trotz des guten Willens der handelnden Personen (Sozialdienst, Pflegekasse, Einrichtungen, Pflegedienste, Hilfsdienste, Betreuungsstelle, MDK) bleibt häufig nur die Situation die Personen in der Klinik zu lassen oder sie wieder in die Klinik einzuweisen, was dort zu weiteren Belegungs- und Kostenschwierigkeiten führt. Hier kumulieren insgesamt gesetzliche und wirtschaftliche Vorgaben, unzureichende Wertschätzung des Pflegeberufs und zu geringe Ausbildungszahlen, Fehleinschätzung des Bedarfs an Pflegeplätzen. Dieser Zustand dauert seit Monaten an. Es ist eher eine weitere Zuspitzung zu erwarten. Die Situation liegt nicht nur im Allgäu vor, in München ist es nach unseren Informationen ebenso. Diese Situation ist für die Pflegebedürftigen und teilweise den Angehörigen einfach unwürdig. Uns erscheint es notwendig, dass die verantwortlichen politisch Handelnden, Träger und Institutionen schnell überlegen, welche Schritte notwendig sind, um zu einer Entlastung, für das Pflegepersonal, die Pflegebedürftigen und Angehörige, beizutragen.

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